Honorare
Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und kann bei privaten Krankenversicherungen eingereicht werden.
Die Kosten werden i.d.R. von den privaten Kranken- und Krankenzusatzversicherungen im Rahmen der gewählten Tarife erstattet. Desweiteren erstatten Beihilfestellen (Beamte und Post) anteilig die Kosten.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben keinen Anspruch auf Erstattung, doch eine "Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen" ist eine gute Möglichkeit die Kosten nach vorheriger Selbstzahlung erstattet zu bekommen.
Heilpraktikerkosten können in der Einkommenssteuererklärung als "Außergewöhnliche Belastung" geltend gemacht werden.
Meine Leistungen werden vor Behandlung mit dem Patienten besprochen.
Gern informiere ich Sie in einem telefonischen Vorgespräch.